Vermessungs­büro Siegfried Karcher
Alle Vermessungs­leistungen aus einer Hand
Karlsbad-Spielberg
07202 - 40 51 40
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Katastervermessung Überblick

Landesfarben Baden-Württemberg

Liegenschaftsvermessung ist hoheitliche Vermessung

Der Bereich der Liegenschaftsvermessung umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Fortführung des Liegenschaftskatasters zu tun haben. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen solche Ver­messungs­arbeiten aus.

Typische Beispiele für Liegenschaftsvermessungen sind die Zerlegung von Flurstücken, z.B. zum Verkauf oder zur Bebauung, oder das Wiederherstellen verlorengeganger Grenzzeichen.

Die Tätigkeit des ÖbVI ist unabhängig von den privaten Dienstleistungen eines Vermessungsbüros, wie Bauvermessung, Ingenieur­ver­messung usw. Allerdings kann ein ÖbVI-Büro sämtliche Leistungen aus einer Hand anbieten: von der Schaffung des Bauplatzes durch Grundstückszerlegung über die Geländeaufnahme und die Fertigung des Lageplanes bis hin zur Einmess­be­scheini­gung für das Schnurgerüst.

Abbildung EURO-Zeichen

Kosten

Bei Liegenschaftsvermessungen fällt eine Vergütung an, deren Höhe im aktuell gültigen Gebührenverzeichnis festgelegt ist.

Für die Ermittlung der Gebühr sind je nach Aufgabenstellung bestimmte Kennwerte maßgebend: So sind bei einer Zerlegungsvermessung u.a. der Bodenwert und die Anzahl der Grenzpunkte von Bedeutung.

Abbildung Karte Zulassungsbezirke

Katasterzulassung in ganz Baden-Württemberg

Als ÖbVI kann ich in ganz Baden-Württemberg Katastervermessungen ausführen.
Dies gilt für alle Landkreise und auch für sämtliche Städte.

Eine Einschränkung auf bestimmte Bezirke gilt nicht mehr.

Keine Beschränkung auf Baden-Württemberg besteht für die freien Dienstleistungen,
wie z.B. Bauvermessungen, Lagepläne usw.

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