Liegenschaftsvermessung ist hoheitliche Vermessung
Der Bereich der Liegenschaftsvermessung umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Fortführung des Liegenschaftskatasters zu tun haben. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen solche Vermessungsarbeiten aus.
Typische Beispiele für Liegenschaftsvermessungen sind die Zerlegung von Flurstücken, z.B. zum Verkauf oder zur Bebauung, oder das Wiederherstellen verlorengeganger Grenzzeichen.
Die Tätigkeit des ÖbVI ist unabhängig von den privaten Dienstleistungen eines Vermessungsbüros, wie Bauvermessung, Ingenieurvermessung usw. Allerdings kann ein ÖbVI-Büro sämtliche Leistungen aus einer Hand anbieten: von der Schaffung des Bauplatzes durch Grundstückszerlegung über die Geländeaufnahme und die Fertigung des Lageplanes bis hin zur Einmessbescheinigung für das Schnurgerüst.