Grundstückszerlegung
Der häufigste und bekannteste Fall einer Liegenschaftsvermessung. Aus einem Flurstück werden mehrere kleinere Flurstücke gebildet, z.B. um eine Bebauung zu ermöglichen, oder von einem Flurstück wird ein Teil abgetrennt und verkauft.
Vermessungsgesetz von 2010:
Mit dem 2010 novellierten Vermessungsgesetz wurde folgende Regelung eingeführt: Privatpersonen müssen eine Grundstückszerlegung bei einem ÖbVI beauftragen. Das Vermessungsamt nimmt solche Aufträge nicht mehr an.
Keine Abmarkungspflicht
Neue Grenzpunkte müssen künftig nicht mehr abgemarkt werden. Sinnvoll ist eine Abmarkung jedoch weiterhin: sie schafft Rechtssicherheit zwischen den Nachbarn. Auch können die Grenzpunkte bei einer Absteckung eines geplanten Bauvorhabens hinzugezogen werden.